Allgemeine Geschäftsbedingungen zum CHARGE Ambassador Programm

    I) Zustandekommen der Vereinbarung

      Die m5z mypowerdrinks gmbh (im Weiteren „mypowerdrinks“ genannt), Trattnerhof 2, Top 308-311, 1010 Wien, vertreibt die CHARGE Sports Drinks und Bottles im Direktvertrieb über selbstständige Direktberater (im Folgenden "Ambassadors") an Endkunden.

        II) Anmeldung als mypowerdrinks Ambassador
                  1. Voraussetzungen für die Anmeldung
              • Der Antragsteller hat das 18. Lebensjahr vollendet, ist voll geschäftsfähig und hat ein Gewerbe angemeldet, das aktiv ist.
              • Es ist vom Antragsteller keinerlei Ambassador Gebühr zu bezahlen, noch ist er verpflichtet selbst Produkte von mypowerdrinks zu erwerben.
              • Mit dem Anklicken, des „Jetzt anmelden“ Buttons, im Anmeldeformular zum CHARGE Ambassador Programm auf www.charge-sportsdrinks.com entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und mypowerdrinks. Der Antragssteller wird zum Ambassador und willigt damit ausdrücklich in die „Allgemeine Geschäftsbedingungen zum CHARGE Ambassador Programm“ sowie in die mypowerdrinks Datenschutz-Bestimmungen ein.
              • mypowerdrinks behält sich das Recht vor aus wirtschaftlichen Gründen einen Antrag zum Ambassador abzulehnen.
                       2. Aufgaben
                  • Tätigkeit: Der Ambassador vermittelt den Verkauf von CHARGE Sports Drinks Produkten an Dritte (Endkunden). Der Verkauf erfolgt jeweils von mypowerdrinks direkt an Dritte (Endkunden). Der Ambassador handelt bei seiner Vermittlung immer auf eigenen Namen und ist somit nicht berechtigt im Namen von mypowerdrinks zu handeln oder Rechnungen auszustellen. Der Ambassador kann Dritte als weitere Ambassadors für mypowerdrinks werben.
                  • Vertriebsgebiet: Als Vertriebsgebiet dient dem Ambassador derzeit nur Österreich und Deutschland. Sollten weitere Länder freigegebenen werden, so wird mypowerdrinks seine Ambassadors davon in Kenntnis zu setzen. ACHTUNG: aus steuerrechtlichen Gründen, können wir dir das Ambassadorprogramm nur dann zur Verfügung stellen, wenn du in Österreich lebst bzw. steuerpflichtig bist.

                  III) Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

                  • Der Antragsteller überprüft, bevor er seinen Antrag stellt, ob er die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung der vereinbarten Vertriebsform erfüllt (insbesondere das Bestehen einer aufrechten Gewerbeberechtigung).
                  • Der Ambassador übt seine Verkaufsvermittlungstätigkeit selbständig aus und ist in seiner Zeiteinteilung sowie der Auswahl des Ortes, an dem er seien Tätigkeit ausführt, frei. Es besteht für den Ambassador keinerlei Verpflichtung zu einem Reporting gegenüber mypowerdrinks.
                  • Der entstandene Vertrag zwischen mypowerdrinks und dem Ambassador stellt in keinerlei Hinsicht ein Arbeitgeber/Angestelltenverhältnis zwischen mypowerdrinks und dem Ambassador dar. Daher sind sämtliche Steuer- und Sozialabgaben vom Ambassador selbst zu entrichten. Die Parteien sind sich einig, dass für m5z keine Verpflichtungen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug besteht.
                  • Dem Ambassador ist es nicht erlaubt, mit Familienangehörigen sowie mit ihm im selben Haushalt lebenden Personen Geschäfte abzuschließen, welche Provisionsansprüche auf Grundlage des gegenständlichen Vertrags auslösen. Im Falle eines Verstoßes behält sich mypowerdrinks die Auflösung des Vertragsverhältnisses bei Entfall der daraus entstandenen Ansprüche des Ambassadors ausdrücklich vor. Auch Doppelregistrierungen sind nicht erlaubt und berechtigen mypowerdrinks zur sofortigen Vertragsauflösung.
                  • Der Ambassador hat ein faires Verhalten im Sinne des ordentlichen Wettbewerbs gegenüber anderen Ambassadors und gegenüber Kunden zu gewähren. Unlautere Geschäftspraktiken, wie das Abwerben von bestehenden Kunden eines Ambassadors, sind strikt zu unterlassen und können zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnis führen. Ein Verkaufs- bzw. Beratungsgespräch ist umgehend zu beenden, wenn dies vom potenziellen Kunden gewünscht wird.
                  • Die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung des potenziellen Endkunden geschehen. Spam-Emails o.ä. Massenwerbung ist zu unterlassen.
                    IV) Vergütung
                    1. Voraussetzung für das Entstehen eines Provisionsanspruchs:
                    • Direkter Vertrieb durch Ambassador:

                    Der erfolgreiche Geschäftsabschluss (Verkauf) von CHARGE Sports Drinks Produkten zwischen mypowerdrinks und einem Dritten (Endkunden) durch Vermittlungstätigkeit des Ambassadors.

                    Der Provisionsanspruch des Ambassadors bleibt für sämtliche weitere Käufe des vermittelten Endkunden, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, aufrecht (ausgenommen der Vertrag wurde durch mypowerdrinks aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt, da die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar war).

                     

                    • Indirekter Vertrieb durch Ambassador:

                    Ambassador (A) hat Ambassador (B) geworben (dieser wurde aufgrund der Empfehlung des Ambassadors (A), selbst Ambassador). Vermittelt nun Ambassador (B) einen erfolgreichen Geschäftsabschluss (Verkauf) von CHARGE Sports Drinks Produkten zwischen mypowerdrinks und einem Dritten (Endkunden), dann erhält Ambassador (A) ebenfalls eine Provision für diesen Geschäftsabschluss.

                    Der Provisionsanspruch des Ambassadors bleibt für sämtliche weitere Verkäufe, die durch den vermittelten Ambassador entstehen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, aufrecht (ausgenommen der Vertrag wurde durch mypowerdrinks aus wichtigem Grund, mit dem Ambassador außerordentlich gekündigt, da die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar war).

                     

                    1. Die Provisionsansprüche eines Ambassadors sind folgendermaßen geregelt:
                    • Direkter Vertrieb durch Ambassador:

                    Für das Zustandekommen eines Geschäftsabschlusses zwischen mypowerdrinks und einem Endkunden, der durch die erfolgreiche Vermittlung eines Ambassadors zustande kommt, erhält der Ambassador 20% des Bruttoverkaufspreises minus USt (für die Produkte sowie für einen etwaig verrechneten Versand), abzüglich eines etwaigen Kundenrabatts, abzüglich etwaiger Retoursendungen durch den Endkunden.

                    Bsp: der Endkunde, der durch den Ambassador vermittelt wurde (entweder über dessen Code oder dessen Einladungs-Link) kauft auf www.charge-sportsdrinks.com eine Big-Box:

                    VK-Preis:                                       EUR 24,90

                    - 10% USt (Produkt):                    EUR    2,26

                    - 20% USt (Versand EUR 3,99)   EUR   0,67

                     Nettoumsatz:                               EUR 21,97

                    20% Provision: EUR 4,39

                    Wurde dem Kunden ein Erstkauf-Rabatt von 20% gewährt, dann reduziert dieser die Provisionsbasis entsprechend.

                     

                    •  Indirekter Vertrieb durch Ambassador:

                    Für einen Geschäftsabschluss zwischen mypowerdrinks und einem Endkunden, der durch die erfolgreiche Vermittlung von Ambassador (B) zustande kommt, den Ambassador (A) geworben hat, erhält Ambassador (A) 10% Bruttoverkaufspreises minus USt (für die Produkte sowie für einen etwaig verrechneten Versand), abzüglich eines etwaigen Kundenrabatts, abzüglich etwaiger Retoursendungen durch den Endkunden.

                    Bsp: der Endkunde, der durch Ambassador (B) vermittelt wurde (entweder über dessen Code oder dessen Einladungs-Link) kauft auf www.charge-sportsdrinks.com eine Big-Box:

                    VK-Preis:                                       EUR 24,90

                    - 10% USt (Produkt):                    EUR    2,26

                    - 20% USt (Versand EUR 3,99)    EUR   0,67

                     Nettoumsatz:                                EUR 21,97

                    10% Provision Amb. A :                EUR  2,20

                     

                    Wurde dem Kunden ein Erstkauf-Rabatt von 20% gewährt, dann reduziert dieser die Provisionsbasis entsprechend.

                     

                    V) Nutzung der Marke CHARGE
                    • Zur Erbringung seiner Vertragstätigkeit ist es dem Ambassador erlaubt alle Bilder, Logos, Texte und Videos, die mypowerdrinks auf seinen Plattformen zur Verfügung stellt, zu nutzen.
                    • Das Gestalten eigener Logos mit dem Schriftzug CHARGE Sports Drinks ist verboten. Weiters ist es dem Ambassador untersagt den Namen CHARGE Sports Drinks, in welcher Gestaltung auch immer, für Domains aber auch für Social-Media-Kanäle zu verwenden.
                    • Bei seiner Tätigkeit als Ambassador dürfen ausnahmslos nur jene Aussagen gemacht werden, die mit von mypowerdrinks veröffentlichten Werbeunterlagen übereinstimmen. Es dürfen keine unautorisierten Werbetexte o.ä. Werbematerialien verwendet werden, ohne dass diese im Vorfeld von mypowerdrinks freigegeben wurden. Gesundheitsaussagen, bzw. -versprechen in Zusammenhang mit den Produkten von mypowerdrinks sind nur in der Form zulässig, wie sie von mypowerdrinks verwendet bzw. kommuniziert werden. Alle darüberhinausgehenden Gesundheitsaussagen sind zu unterlassen.
                    • Die Gestaltung von Webseiten zur gewerblichen Nutzung bzw. Online/offline Präsentationsmaterial in welcher Form auch immer, obliegt einer Überprüfung und Freigabe durch mypowerdrinks.
                    • Die Marke CHARGE Sports Drinks wird auf verschiedenen Social-Media-Kanälen präsentiert, wie z.B. Facebook, Instagram, YoutTube etc. Um Verwechslungen zu vermeiden, ist es Ambassadors untersagt, eigene Social Media-Seiten unter dem Namen CHARGE Sports Drinks oder der Geschäftsbezeichnung mypowerdrinks zu erstellen. Bezeichnungen auf Social-Media-Kanälen müssen deutlich zeigen, dass es sich um einen selbstständigen Ambassador handelt.
                    VI) Vertragslaufzeit und Beendigung
                    • Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
                    • Eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Regeln ist jederzeit möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Übermittlung auch per E-Mail möglich).
                    • Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund kann von beiden Parteien durchgeführt werden, wenn die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses bis zum ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt unzumutbar ist.
                    • Von einer Abmahnung eines Verstoßes kann abgesehen werden, sofern es aufgrund der Art und des Ausmaßes des drohenden Schadens erforderlich ist, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

                    VII) Übergabe der Vereinbarung

                    • Der Ambassador ist berechtigt dieses Vertragsverhältnis und seinen Kundenstamm auf einen Dritten zu übertragen. mypowerdrinks muss jedoch der Übertragung schriftlich zustimmen. Sollte mypowerdrinks der Meinung sein, dass der potenziell übernehmende Dritte ungeeignet ist, so kann die Zustimmung verweigert werden.
                    • Die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rechte und Pflichten können ausschließlich persönlich erbracht werden. Demzufolge endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Tod des Ambassadors. Liegt mypowerdrinks ein Testament vor, in welchem ein Erbe zur Übernahme der mypowerdrinks Ambassador-Vereinbarung eingetragen ist, so ist der Erbe berechtigt in die Rechtsstellung des verstorbenen Ambassadors einzutreten, sofern dieser die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

                    VIII) Geheimhaltung und Wettbewerbsverhalten

                    • Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die über die Ambassador-Vereinbarung hinausgehen, obliegen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung der Geheimhaltungspflicht durch beide Vertragsseiten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf alle Daten, Informationen und Tatsachen über mypowerdrinks, deren Produkte, Unternehmensdaten und andere Ambassadors, sowie über den Ambassador selbst.
                    IX) Verjährungsfrist

                    Alle offenen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren 1 Jahr nach ihrer Fälligkeit bzw. Kenntniserlangung, wenn der Ambassador es verabsäumt ein gültiges Konto für die Überweisung der Provisionen zu nennen.

                    X) Änderungen von Bestimmungen und Regelungen der Ambassador-Vereinbarung
                    • Sollte mypowerdrinks Änderungen vornehmen, wird der Ambassador vor Inkrafttreten schriftlich über den Zeitpunkt der Änderung in Kenntnis gesetzt. Der Ambassador kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens ebenfalls schriftlich/E-Mail widersprechen, ansonsten tritt die Änderung in Kraft. Wird keine einvernehmliche Einigung erzielt, beenden beide Vertragspartner das Vertragsverhältnis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Etwaige Provisionsansprüche des Ambassadors werden dadurch nicht eingeschränkt.
                    • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
                    • Der Gerichtsstand ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Firmensitz der mypowedrinks gmbh. Es gilt österreichisches Recht. Davon wird die Geltung des § 14 KSchG oder eine entsprechende andere europäische Vorschrift nicht berührt.
                    • Es kommt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss der Verweisungsnormen zu Anwendung. Eine Anwendbarkeit einer ausländischen Rechtsordnung ist nur dann möglich, wenn der Kunde Konsument ist und mit mypowerdrinks einen den konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen unterfallenden entgeltlichen Vertrag abschließt. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.Sollte eine Bestimmung nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
                    XI) Datenschutzvereinbarung

                    Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Ambassador einverstanden, dass mypowerdrinks die in der Vereinbarung angegebenen und alle in elektronischer oder sonstiger Form im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten personenbezogenen Daten (insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummern, E-Mail, Bank- und Kreditkartenangaben sowie UID-Nummer) speichert und verarbeitet. Dem Ambassador wird ein Einsichtsrecht auf seine Daten eingeräumt, das er per E-Mail nutzen kann.

                    Wien, 20. 08. 2022